Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.
1. Schulungsvertrag und Dauer
Mit diesem Antrag und seiner Bestätigung (Annahme) kommt zu dem im Antrag Bezug genommenen Schulungsbeginn ein befristeter Schulungsvertrag zustande.
2. Vertragspartner
Vertragspartner sind der Antragsteller sowie die Sachverständigen Akademie Aachen GmbH, im Folgenden Akademie genannt, vertreten durch den Geschäftsführer Urs Nießen, Aachener Str. 9 - 11 in 52428 Jülich. Der Antragssteller erhält unmittelbar nach Antrag die Bestätigung über die Schließung eines Schulungsvertrages sowie eine Rechnung über den zu entrichtenden Rechnungsbetrag.
3. Vertragsinhalt
Inhalt dieses Vertrages ist die Weiterbildung innerhalb des Schulungszeitraums und die damit verbundene Berechtigung zur Teilnahme an den zum genannten Lehrgang gehörenden Modulen für den im Antrag genannten Teilnehmer. Welche Module zu welchem Lehrgang gehören, ist im jeweiligen Modulhandbuch der Lehrgänge geregelt, einzusehen unter
www.sv-akademie.de/modulhandbuecher.html.
Die Module bestehen jeweils aus den Modulbausteinen „Seminar“ und | oder „E-Learning“. Für die Seminare werden regelmäßig Seminartermine an verschiedenen Schulungsorten angeboten. Das E-Learning wird in einem passwortgeschützten Benutzeraccount auf der Webseite der Akademie zur Verfügung gestellt. Es gelten die Teilnahmebedingungen der Akademie.
4. Zahlungsbedingungen
Der geschlossene Schulungsvertrag verpflichtet zur vollen Zahlung der Schulungskosten.
Die Kosten für die Schulung können in Verbindung mit einem rechtsgültigen Nachweis (zum Beispiel einem korrekt ausgestellten und ausgefüllten Bildungsgutschein) durch einen oder mehrere Kostenträger entweder teilweise oder vollständig übernommen werden. Der Nachweis über die Kostenübernahme gilt als Vertragsbestandteil.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldungen gültigen Preise der Akademie.
5. Rücktritt und Kündigung
5.1 Der Vertragspartner hat für den Fall, dass eine Förderung nicht erfolgt, ein Rücktrittsrecht.
Kosten für den Vertragspartner entstehen dadurch nicht.
5.2 Zusätzlich besteht ein allgemeines Rücktrittsrecht für beide Vertragsparteien bis acht Wochen vor dem Schulungsbeginn.
5.3 Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt acht Wochen; die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Schulungskosten sind anteilig, gemessen an der in Anspruch genommen Schulungsdauer (inkl. des Zeitraums der Kündigungsfrist) unmittelbar zu entrichten. Bei Ratenzahlung werden die anfallenden Schulungskosten mit bereits geleisteten Zahlungen verrechnet.
5.4 Sonderregelung bei Teilnahme an einer Weiterbildung bei vorliegender Arbeitslosigkeit des Teilnehmers gemäß AZAV:
Sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag durch den Vertragspartner vorgelegt wird, hat er ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Beginn des Arbeitsvertrages. Der Nachweis über die Arbeitsaufnahme ist schriftlich unter Angabe des Datums des Beginns der Arbeitsaufnahme zu führen. Der Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme gilt zugleich als Beendigungszeitpunkt des Schulungsvertrages.
5.5 Bei grobem Verstoß | schwerem Fehlverhalten kann der Vertragspartner von der Schulung ausgeschlossen werden. Die Akademie spricht dann eine außerordentliche Kündigung nach den Grundsätzen des § 626 BGB aus. Der Vertragspartner hat der Akademie einen gegebenenfalls entstandenen Schaden zu ersetzen.
6. Widerrufsbelehrung
Soweit der Vertragspartner Verbraucher ist, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs (Datum des Poststempels). Der Widerruf ist zu richten an: Sachverständigen Akademie Aachen • Aachener Straße 9 - 11 • 52428 Jülich • info-NOSPAM-sv-akademie.de. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Vertragspartner mit der Absendung der Widerrufserklärung, für die Akademie mit deren Empfang. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Akademie mit ausdrücklicher Zustimmung des Vertragspartners vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat oder der Vertragspartner dies ausdrücklich gefordert hat.
7. Datenschutz
Durch die Abgabe der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Schulungsabwicklung sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung gespeichert werden.
8. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.
10. Gerichtstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SAA GmbH, Aachen, sofern es sich bei den Teilnehmern um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Hier gelangen Sie zum Download der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für eine ausführliche Beratung bzgl. einer Weiterbildung, angepasst auf Ihre persönliche Situation, wird ein ca. 15 minütiges Beratungstelefonat empfohlen.
Karin Kauenberg
E-Mail: karin.kauenberg-NOSPAM-sv-akademie.de
Sprechzeiten: Mo-Fr 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Bis zu 100 % Förderung für Angestellte durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.