Das Sachverständigenwesen in Deutschland |
Das Sachverständigenwesen in Deutschland

Das Sachverständigenwesen in Deutschland

Definition, Begrifflichkeiten

Arten von Sachverständigen und hoheitlicher Schutz

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Fachartikel

23.09.2020 | Autor: Urs Nießen

Beim Sachverständigenwesen existieren in Deutschland insgesamt zwei1 rechtlich geschützte Sachverständigenzertifizierungen: Die öffentliche Bestellung und Vereidigung (ö.b.u.V.) sowie die Personenzertifizierung nach DIN (EN ISO/IEC) 17024. Während die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine jeweils für eine Region zuständige Kammer erteilt wird, wird die Zertifizierung gemäß DIN 17024 durch, eine durch den DAkkS2 akkreditierte, Zertifizierungsstelle geprüft und erteilt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine Kammer erfolgt unter Berücksichtigung der Mustersachverständigenordnung (MSVO) der DIHK3 und erfordert gemäß §2 Absatz 4 „die notwendige praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten“. Bei den Instituten, die für die Zertifizierung gemäß DIN 17024 akkreditiert sind, werden, im Zuge des Prüfverfahrens, durch den Antragssteller erstellte Gutachten aus seiner Sachverständigenpraxis zur Einsicht verlangt und auf ihre Qualität geprüft. Renommierte Zertifizierungsinstitute verlangen für die Zulassung zur Prüfung zudem einen mindestens zweijährigen Tätigkeitsnachweis als Sachverständiger. Das bedeutet, sowohl bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung als auch bei der Zertifizierung gemäß DIN 17024 müssen Nachweise darüber geliefert werden, dass hinreichende Kompetenzen vorhanden sind. Daraus ergibt sich, dass eigentlich nur tätige und erfahrene Sachverständige in Frage kommen, eine öffentliche Bestellung oder eine Zertifizierung nach DIN 17024 anzustreben.

Wie sammelt man hinreichende Erfahrungen ohne Ausbildung?

Problematischer Weise ist eine solche (Grund-)Ausbildung für das (Bau-) Sachverständigenwesen gemäß deutscher Gesetzgebung, anders als bspw. bei den Handwerksberufen selbst, nicht eindeutig geregelt. Somit müssten Weiterbildungsangebote eigenständig zusammengestellt und praktische Kenntnisse eigenständig antrainiert werden. Auf Basis dieser selbst zusammengetragenen „Ausbildung“ könnte dann die Sachverständigentätigkeit aufgenommen werden, um zu einem späteren Zeitpunkt entsprechende Fähigkeiten nachweisen und eine öffentliche Bestellung, bzw. Zertifizierung gemäß DIN 17024, anstreben zu können. Diese Herangehensweise unterschlägt aber einen wichtigen Aspekt der Sachverständigentätigkeit:

Per Gesetz ist ein Sachverständiger zur Neutralität und Gewissenhaftigkeit verpflichtet und haftet für seine gutachterlichen Leistungen! Gemäß geltenden Regelungen sollen Sie sich also ohne entsprechende Ausbildung in ein haftungsriskantes Tätigkeitsfeld begeben, dort Erfahrungen sammeln und dann eine geschützte Zertifizierung anstreben.

Hier existiert eine klare Lücke im System!
Diese Lücke wird durch die Lehrgänge der SV Akademie geschlossen.

Durch die Lehrgänge der SV Akademie wird eine ausführliche klar strukturierte Ausbildung angeboten, bei der alle notwendigen theoretischen Kenntnisse zur Sachverständigentätigkeit vermittelt und anhand von Praxisbeispielen erläutert werden.

Auf Grund der Fülle an notwendigen Informationen, die es zu vermitteln gilt und der Vielzahl an Besonderheiten bei der praktischen Anwendung setzt die SV Akademie auf fundierte und ausgedehnte Lehrgangszeiträume. Das notwendige Grundwissen kann in kürzerer Zeit nicht vermittelt werden. Sachverständiger werden Sie nicht in drei Tagen!

Zusätzlich steht am Ende jedes Lehrgangs eine von der Lehre getrennte und damit unabhängige Prüfung, bei der ausschließlich Jene zertifiziert werden, die sich als hinreichend „sachverständig“ bewiesen haben. Diese Zertifizierung ist markenrechtlich geschützt und stellt ein Pendant zu einem rechtlich nicht geschützten Sachverständigentitel dar.

Heben Sie sich so von den „freien Sachverständigen“ ab und schaffen Sie Vertrauen bei zukünftigen Auftraggebern. Repräsentieren Sie ihre Glaubwürdigkeit durch eine Zertifizierung zum: 

Gutachter mit TÜV Rheinland
geprüfter Qualifikation

1 Bezug: Bauwesen für die Fachbereiche: Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung. | 2 DAkkS: Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland gemäß der EG-Verordnung 765 / 2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG).) 3 DIHK: Der Deutsche Industrie und Handelskammertag ist Herausgeber des Mustersachverständigenordnung.

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Für eine ausführliche Beratung bzgl. einer Weiterbildung, angepasst auf Ihre persönliche Situation, wird ein ca. 15 minütiges Beratungstelefonat empfohlen.

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Ansprechpartnerin

Karin Kauenberg

E-Mail: karin.kauenberg-NOSPAM-sv-akademie.de

Sprechzeiten: Mo-Fr 09:00 Uhr - 14:00 Uhr


Förderung für Angestellte

Bis zu 100 % Förderung für Angestellte durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.

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Förderung für Berufsunfähige & Arbeitslose

Übernahme der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit,
den Jobcentren und der deutschen Rentenversicherung

Förderung mit Bildungsgutschein

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