Vorwort
Wieso TÜV Rheinland?
Größte Bekanntheit und damit größtes Vertrauen genießt insbesondere bei Baufachleuten vermutlich der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, bestellt durch die zuständigen Handwerkskammern. Bestellt wird nur, wer hinreichend auf die persönliche Eignung geprüft wurde. Die „öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen“ ist gemäß GewO §36 gesetzlich geschützt. Naheliegend währe also bei der Ausbildung zum Sachverständigen eine Kooperation mit einer Handwerkskammer.
Was jedoch hierbei gerne verwechselt wird:
Die GewO §36 regelt die Bestellung von (bereits tätigen) Sachverständigen und nicht die Ausbildung für die
(Erst-) Aufnahme der Sachverständigentätigkeit.
Gemäß Mustersachverständigenordnung (MSVO) wird zur öffentlichen Bestellung der Nachweis einer Niederlassung als (freier) Sachverständiger und der Nachweis der "besonderen Sachkunde" verlangt. Des Weiteren wird eine Bedarfsprüfung durchgeführt, ob für die zuständige Region weitere ö.b.u.v. Sachverständige benötigt werden. Weder rechtlich verankert, noch seitens der Handwerkskammern ist normativ geregelt, wer sich (freier) Sachverständiger nennen darf. Seitens der Handwerkskammer gibt es somit kein offizielles Anforderungsprofil an einen freien Sachverständigen in Bezug auf die persönliche Eignung.
Eine klare Lücke im System.
Diese Lücke wurde durch die Kooperation der Sachverständigen Akademie Aachen (SV Akademie) und dem TÜV Rheinland geschlossen.
"Zwar konnten wir natürlich kein Gesetz verabschieden, das den Zustand der 'freien Sachverständigen' ein für alle Mal regelt, allerdings haben wir uns das Marken- und Patentrecht in Bezug auf Personenzertifizierungen zu Nutze gemacht."
(Zitat: Nießen, Urs - Akademieleiter der SV Akademie Aachen)
Die SV Akademie
ist ein Institut für die Ausbildung zum Gutachter für Bau- und Immobilienfachleute sowie Architekten und Ingenieure.
Das Institut wurde von tätigen Sachverständigen gegründet, die sich dem Problem stellen wollten, dass insbesondere der erste Einstieg in das Tätigkeitsfeld Sachverständiger keinen klaren Regeln folgt. Wer Sachverständiger werden wollte, musste sich aus der Vielzahl an Anbietern Seminare zusammenstellen, um sich hinreichend fortzubilden oder autodidaktisches Geschick und viel Erfahrung vereinen. Eine klare Ausbildungsregelung, wie bspw. bei einer Gesellenausbildung, gab es nicht.
Die SV Akademie war das erste Institut, das nicht nur reine Seminare, sondern vollständige Lehrgänge konzipiert hat, die einem klaren Rahmenstoffplan folgen. Damit konnten wir eine Ausbildung schaffen, die hinreichend auf ein Tätigkeitsfeld mit hoher Verantwortung vorbereitet.
Mit der Kooperationsvereinbarung mit dem TÜV Rheinland
konnte zusätzlich eine geschützte und hochwertige Zertifizierung an die Lehrgänge angeschlossen werden.
Gutachter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
darf sich nur nennen, wer gemäß Prüfungsordnung als geeignet für das Tätigkeitsfeld "Sachverständiger" eingestuft wird. Erstmals existiert ebenfalls für die freien Sachverständigen eine normierte und durchdeklinierte Ausbildung für eine markenrechtlich geschützte Zertifizierung.
Alle Lehrgänge finden Sie in unserer
Lehrgangsübersicht