Öffentliche Bestellung und Vereidigung VS. Personenzertifizierung
Wussten Sie dass es auch Alternativen gibt?
Der deutsche Gesetzgeber hat sich 2009 mit Erlass des Akkreditierungsstellengesetz und der Einführung des §36 GewO dazu entschieden, in Deutschland zwei Qualitätssicherungssysteme auf gesetzlicher Grundlage zu etablieren.
Seit 2009 besitzen die Kammern somit kein Monopol mehr bezüglich der hoheitlich überwachten Sachverständigenqualitätssicherung; der Gesetzgber hat hier zum Vorteil der Verbraucher eine Wettbewerbssituation geschaffen.
Wie stellen gegenüber, welche Alternativen es gibt.
Bevor Sie sich entscheiden, ob Sie öbuv Sachverständiger werden möchten, oder eine alternative Zertifzierung anstreben, definieren Sie genau Ihr Ziel! Wo und in welchem Sektor möchten Sie als Sachverständiger tätig werden?
Wir helfen Ihnen bei Ihrer Entscheidung
Möchten Sie öbuv Sachverständiger werden, machen Sie eine Zertifzierung durch die PersCert TÜV oder möchten Sie lieber ein Zertifzikat gemäß DIN EN ISO/IEC 17024?
Diese Frage ist obsolet
denn:
Ein Sachverständiger weißt seine Kompetenz nicht durch eine Zertifizierung, sondern durch fehlerfreie und nachvollziehbare Gutachten / Leistungen nach, die zu sachgerechten Ergebnissen führen!
Die Qualität des Sachverständigen bemisst sich niemals über seine Zertifzierung! Ob Sie nun also öbuv Sachverständiger werden oder eher eine Zertifzierung nach ISO 17024 anstreben, sagt nichts über Ihre Qualitäten als Sachverständiger aus.
Eine Zertifizierung ist jedoch natürlich ein hilfreiches Instrument, um einen Nachweis der steten Weiterbildung für Auftraggeber sowie für den Gesetzgeber hinreichend darzustellen.
Der Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 hat sich seit dem Erlass des Akkreditierungsgesetzes in 2009 nicht nur in Deutschland etabliert. Man könnte also sagen, es steht dem öbuv Sachverständigen in nichts nach. Bevor Sie also öbuv Sachverständiger werden möchten, oder sich entschließen einen anderen Bildungsweg einzuschlagen, stellen Sie sich die Frage: Was möchte ich mit meiner Zertifizierung erreichen?
Tätigkeitsfeld: Schadensregulierer für Versicherungen
ÖBUV Sachverständige werden nicht mehr oder weniger anerkannt, als Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.
Bei Versicherungen, meist in der Schadensregulierung, hat sich der Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 sogar durchgesetzt und wird von vielen Versicherern mittlerweile als Qualitätsnachweis verlangt. Wenn Sie als Schadensregulierer tätig werden möchten, empfehlen wir eine Zertifzierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.
Sachverständiger für Privatleute
Wenn Ihr Klientel als Sachverständiger eher Privatleute sind, die eine Kaufberatung benötigen oder eine Marktwerteinschätzung, dann ist die Frage, ob man nicht sogar eine Personenzertifzierung PersCert TÜV anstreben sollte. In unserer Gesellschaft besitzt der TÜV eine sehr hohe Markenbekanntheit und versteht sich als Gütesiegel. Mit einem TÜV-Signet besitzen Sie somit ein gutes Marketinginstrument, um Ihre Sachverständigentätigkeit bekannt zu machen.
Die Sachverständigen Akademie Aachen hat den Lehrgang "Schäden an Gebäuden" mit dem Ziel der Zertifzierung gemäß ISO 17024 aufgesplittet und in insgesamt 3 Fachgebiete aufgesplittet.
Die Fachbereiche schließen mit der Gutachterprüfung ab. Es wird durch die PersCert TÜV Rheinland geprüft und zertifiziert. Hierbei versteht sich TÜV PersCert als unabhängige anerkannte Prüforganisation, die wie unten dargestellt gewährleistet, dass "der Nachweis der besonderen Sachkunde" durch die Zertifizierung für den Gesetzgeber hinreichend erbracht wird.
Alle Lehrgänge beinhalten als Kernausbildungsabschnitt: Allgemeines & Recht des Sachverständigenwesens.
Die Summe aller Fachmodule dienen der Vorbereitung zur Prüfung zum Sachverständigen gemäß DIN EN ISO/IEC 17024.
Die Sachverständigen Akademie Aachen hat gemeinsam mit der TÜV Rheinland sowie IQ-Zert eine echte Alternative zur öffentlichen Bestellung und Vereidiung in Deutschland geschaffen. Die Personenzertifzierung versteht sich als Pendant zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland.
Was nun ist aber eine Personenzertifzierung und inwiefern stellt Sie ein Pendant zur Öffentlichen Bestellung und Vereidigung in Deutschland dar? Diese Fragen sollen in einer Gegenüberstellung beantwortet werden.
ö.b.u.v. VS. Personenzertifizierung
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Ö.b.u.v. bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.
Personenzertifizierung
TÜV PersCert ist eine anerkannte Prüforganisation, die nach dem Grundprinzip der unabhängigen Kompetenzfeststellung prüft und im Anschluss zertifiziert.
Grundsätzlich darf sich
„Sachverständiger“ nennen, der in der Lage ist, den Nachweis der besonderen Sachkunde zu erbringen.
(Diverse Rechtsprechungen: z.B. OLG München v. 26.04.2007 (Az: 29 U 5449/06))
Durch TÜV PersCert ist gemäß Rechtsprechung der Nachweis der besonderen Sachkunde hinreichend erbracht!
Öffentlich bestellte Sachverständige sind darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Zur Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ist gemäß Rechtsprechung jeder Sachverständige - völlig gleich ob staatlich anerkannt, öffentlich bestellt, amtlich anerkannt oder frei - stets bei der Ausführung seines Amtes verpflichtet!
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.
Eine exakte Maßgabe, wer als „herausragend Qualifiziert“ erachtet wird liegt im Ermessen der jeweiligen Kammer.
Zertifiziert werden ausschließlich Fachleute, die eine entsprechende Vorqualifikation hinreichend nachweisen können.
Hierzu wurden klare Richtlinien definiert!
Bei der Zertifizierung zum Gutachter PersCert TÜV Rheinl. ist der „Meister“ des entsprechenden Gewerks (oder der Geselle mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung) Voraussetzung!
Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.
Um das Zertifikat „Gutachter PersCert“ und einhergeht das TÜV-Signet zu erhalten, müssen folgende Qualifikationsnachweise erbracht werden:
1. Mindestens 140 Weiterbildungsstunden
2. Das Bestehen von mindestens 2 Gutachten zu virtuellen Schadenspräsenzfällen, kontrolliert durch einen Sachverständigen Tutor
3. Eine Schriftliche Theorieprüfung
4. Ein Gutachten zu einem virtuellen Schadensfall, dass durch in einem mündlichen Fachgespräch hinreichend verteidigt werden muss.
Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft.
Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können - wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.
Die Überwachung erfolgt stichprobenartig. Eine eindeutige Re-Zertifizierung gibt es nicht.
Durch das Rezertifizierungsverfahren wird der Nachweis über die Aufrechterhaltung der bescheinigten beruflichen Kompetenz auf aktuellem Niveau geführt.
Die Rezertifizierung wird vom Zertifikatsinhaber vor Ablauf seines Zertifikates bei der PersCert TÜV schriftlich unter Beifügung der geforderten Nachweisdokumente beantragt.
Für die Verlängerung des Zertifikates nach 3 Jahren sind folgende Rezertifizierungsanforderungen zu erfüllen:
1. Einreichung einer Liste von mindestens 9 gutachterlichen Leistungen (davon mindestens ein ausführliches Gutachten) aus den 3 Jahren der Gültigkeit des Zertifikates.
2. Einreichung von Nachweisen über geeignete berufliche Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 8 Unterrichtseinheiten pro Jahr der Gültigkeit des Zertifikates.
Aus der eingereichten Liste werden 3 Leistungen (davon mindestens ein ausführliches Gutachten) ausgewählt, die der Zertifizierungsstelle einzureichen sind. Diese werden nach den Kriterien der Personenzertifizierungsstelle durch einen vom PersCert TÜV bestätigten Gutachter bewertet. Entsprechen die Gutachten den Anforderungen, wird die Rezertifizierung ausgesprochen.
Öffentlich Bestellte und Vereidigte Sachverständige dürfen das begehrte Qualitätssiegel führen.
Personenzertifzierte Sachverständige dürfen das begehrte TÜV Signet führen.
Für eine ausführliche Beratung bzgl. einer Weiterbildung, angepasst auf Ihre persönliche Situation, wird ein ca. 15 minütiges Beratungstelefonat empfohlen.
Karin Kauenberg
E-Mail: karin.kauenberg-NOSPAM-sv-akademie.de
Sprechzeiten: Mo-Fr 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Bis zu 100 % Förderung für Angestellte durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.