Der Gutachter als Alternative mit körperlicher Entlastung
Qualifizierungschancengesetz - Länger im Beruf bleiben

QCG-Maßnahmenförderung: Länger im Beruf als Gutachter

Eine Alternative mit körperlicher Entlastung. Förderprogramm zur Sicherung von Arbeitsplätzen.

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Arbeiten bis 67 unmöglich

Bauhandwerkliche Berufe fordern dem Körper einiges ab. Es ist unmöglich diese körperliche Belastung bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter durchzuhalten. Laut handwerk.com sind Muskel- und Skeletterkrankungen die häufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle im Bauwesen. Diese Form der Erkrankung ist irreparabel und führt zu chronischem Verschleiß. (Quelle: handwerk.com)

Der Gutachter als Alternative

Länger im Beruf bleiben bei körperlicher Entlastung

Unglaublich aber 92% der Bauhandwerker gehen vorzeitig in Rente. Wer jedoch frühzeitig in Rente geht verzichtet auf einen nicht zu vernachlässigenden Teil seines Rentenanspruchs. Eine gute Alternative ist es frühzeitig ins Gutachterwesen zu wechseln. Die Vorteile:

  • Weniger körperliche Entlastung
  • Flexiblere Arbeitszeiten
  • Länger im Beruf

Wer lange Jahre im Bauberuf tätig war erkennt sofort Schadensbilder und kann auf diese Weise deren Ursachen sicher analysieren. Dies und weitere Aufgaben sind Schwerpunkt der Gutachtertätigkeit.

Das Förderprogramm

Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Fördermaßnahme für Selbstständige und Unternehmen, die Ihre Angestellten darin unterstützen möchten, sich unternehmensorientiert weiterzubilden. Für Lehrgänge mit Regelstudienzeiten von 12-15 Monaten und dem Bildungsziel: Gutachter mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation gilt:

Bis zu:

  • 100% Übernahme der Bildungskosten*

  • 75% Zuschuss zum Arbeitsentgeld für die Zeit der Weiterbildung*

* Für Betriebe bis 10 Beschäftigte

„(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können abweichend von § 81 bei beruflicher Weiterbildung im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden, wenn

  1. Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen,
  2. der Erwerb des Berufsabschlusses, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, in der Regel mindestens vier Jahre zurückliegt,
  3. die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat,
  4. die Maßnahme außerhalb des Betriebes oder von einem zugelassenen Träger im Betrieb, dem sie angehören, durchgeführt wird und mehr als 160 Stunden dauert und
  5. die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind.

[…] gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben.“

QCG §82 (1)

Der zunehmende Facharbeitermangel
(Bezug: "Engpassberuf")

im Bauwesen veranlasst die Bundesregierung dazu, Baufachleute solange wie möglich im Beruf zu halten. Allerdings ist die Ausführung des Bauberufes auf Grund der körperlich harten Arbeit bis zum Renteneintrittsalter in aller Regel undenkbar.

Die Gutachtertätigkeit bietet eine gute Alternative mit weniger körperlicher Belastung, während Fachleute in Ihrem vertrauten Berufsfeld weiterhin beschäftigt bleiben können.

Gemäß dieser Argumentation wurden bereits einige Weiterbildungsmaßnahmen bei der SV Akademie gemäß QCG durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligt.

Zielgruppe

Das Programm richtet sich Angestellte im Bauwesen:

  • Dachdecker und Klempner
  • Zimmerer, Tischler und Schreiner
  • Maler und Lackierer
  • Bodenleger (Fliesen, Estrich, etc.)
  • Stuckateure und Trockenbauer
  • Bau- und Projektleiter
  • weitere bauhandwerkliche Berufsgruppen

Diese Lehrgänge sind mittels einer Förderung gemäß QC-Gesetz durch die Bundesagentur für Arbeit förderbar


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Für eine ausführliche Beratung bzgl. einer Weiterbildung, angepasst auf Ihre persönliche Situation, wird ein ca. 15 minütiges Beratungstelefonat empfohlen.

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Ansprechpartnerin

Karin Kauenberg

E-Mail: karin.kauenberg-NOSPAM-sv-akademie.de

Sprechzeiten: Mo-Fr 09:00 Uhr - 14:00 Uhr


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