Short Answers | Das benötigen Sie um Sachverständiger zu werden
In der Theorie
- Es werden keine beruflichen Vorqualifikationen benötigt
- Einzige Voraussetzung ist ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis
In der Praxis
- Eine fundierte berufliche Praxiserfahrungen im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe
- Eine fundierte und weitreichende Weiterbildung zum Einstieg in das Sachverständigenwesen und die Bereitschaft, sich auch während Ihrer beruflichen Karriere als Sachverständiger regelmäßig weiterzubilden
- Ein hohes eigenes Strukturlevel und eine gewissenhafte Arbeitsmoral
- Ein hohes Verantwortungsbewusstsein
- u.v.m.
Ausführliche Antworten und Begründung
Der Beruf "Sachverständiger" ist in Deutschland nicht geschützt. So merkwürdig es klingt, aber rein formal und rein theoretisch könnten Sie morgen fast ohne jede Qualifikation Sachverständiger werden.
In der Praxis wäre dies natürlich grob fahrlässig, denn der Beruf "Sachverständiger" ist mit einer sehr hohen Verantwortung verbunden. Wer Sachverständiger werden möchte, der sollte also unbedingt wissen:
Neben einer fundierten beruflichen Praxiserfahrung und einem profunden Vorwissen, das Sie mitbringen sollten, um Sachverständiger zu werden, ist die richtige Wahl einer fundierten Weiterbildung elementar wichtig. Sie sollten gut vorbereitet sein, wenn Sie Sachverständiger werden möchten. Der Beruf "Sachverständiger" ist enorm komplex und mit hoher Verantwortung verbunden. Unterschätzten Sie Ihn nicht.
Ein Sachverständiger haftet für seine Gutachten.
Je nach Schweregrad sogar für Leib und Leben von Geschädigten.
Auch wenn Sie eine profunde berufliche Vorerfahrung besitzen und gewiss bereits einige gute Kompetenzen in Ihren neuen Beruf als Sachverständiger mit einbringen können, vergessen Sie nicht, dass ein Sachverständiger erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Erstellung seiner Gutachten hat. Und wie so oft gilt auch hier:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Diese beruflichen Voraussetzungen werden empfohlen, um Sachverständiger werden zu können.
Für Fachbereiche der verschiedenen Bauhandwerke
Eine abgeschlossene Ausbildung als Architekt, Bauingenieur, Meister oder Techniker des jeweiligen Bauhandwerks oder ein vergleichbarer Abschluss oder ein Berufsabschluss als Geselle des jeweiligen Bauhandwerkes mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Für den Fachbereich Immobilienbewertung
Eine abgeschlossene Ausbildung als Immobilienfachwirt, Immobilienkaufmann, Bankkaufmann, Dipl.-Kaufmann, Dipl.-Betriebswirt, Architekt, Bauingenieur, Geodäsie, Vermessungswesen, Stadt- / Raumplanung, Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Techniker, Meister eines Bauhandwerks oder vergleichbarer Abschluss mit mindestens 2 Jahren einschlägiger Berufserfahrung oder eine Tätigkeit als Immobilienmakler (z.B. nach § 34c GeWO) mit mindestens 7 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Short Answers | Zertifizierungen - Faktenlage und Empfehlungen:
Faktenlage:
Zertifizierungen haben keine unterschiedlichen Anerkennungsgrade.
Empfehlung:
Für welche Zielgruppe werden Sie vorrangig als Sachverständiger tätig sein?
Wählen Sie Ihr Bildungsziel, also Ihre angestrebte Zertifizierung, nach Ihrer Zielgruppe aus!Stellen Sie sich die Frage, für welchen Kundenkreis Sie vornehmlich arbeiten werden und welche Zertifizierung bei Ihren zukünftigen Auftraggebern den höchsten Bekanntsheitsgrad hat.
Ausführliche Antworten und Begründung:
Wer Sachverständiger werden möchte stellt die Frage: "Wann sind meine Gutachten vor Gericht anerkannt?" Die Antwort ist trivialer als Sie glauben.
Ihre Gutachten sind anerkannt, sobald Sie dem Gericht einen adäquaten Nachweis über Ihre fachliche Kompetenz nachgewiesen haben. Dieser Nachweis erfolgt aber nicht durch Vorlage eines Zertifikates.
Wenn Sie durch einen Auftraggeber für einen gerichtlichen Streitfall als Gutachter herangezogen werden, dann wird Ihr Gutachten vor Gericht immer dann Anerkennung finden, wenn der Richter, bzw die Richterin Ihre Leistung für schlüssig und nachvollziehbar hält.
Sicher kennen Sie das Argument, dass die Gutachten und Leistungen "freier Sachverständiger" vor Gericht nicht anerkannt seien. Sicher haben Sie schon einmal gehört, dass einzig der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige vor Gericht anerkannt sei.
Diese Aussage ist weit verbreitet, aber tatsächlich nicht korrekt.
Es ist ein Irrglaube, dass ein Richter pauschal einen Gutachter ablehnt, wenn dieser nicht öffentlich bestellt ist.
Grundlage zur Heranziehung von Sachverständigen bei Gerichtsprozessen ist die ZPO (Zivilprozessordnung). In der dieser heißt es:
"Sind für gewisse Arten von Gutachten Sachverständige öffentlich bestellt, so sollen andere Personen nur dann gewählt werden, wenn besondere Umstände es erfordern."
ZPO, §407, Absatz 3
Klar definiert ist, dass ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger vornehmlich heranzuziehen ist, wenn ein Solcher für den betreffenden Bezirk und für das entsprechende Fachgebiet zu Verfügung steht. Falsch ist eindeutig die Aussage: "Ein nicht öffentlich bestellter Sachverständiger dürfe nicht herangezogen werden."
Faktenlage in Deutschland:
Für viele Fachbereiche stehen keine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Verfügung, weshalb regelmäßig nicht öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige durch Gerichte herangezogen werden!
Zertifizierungen sind Qualitätsmanagementsysteme. Sie haben den Sinn, bei einem potentiellen Kunden bereits vor der Beauftragung eines Sachverständigen vertrauen zu schaffen, sodass dieser sich bei der Wahl eines Sachverständigen besser entscheiden kann.
Die richtige Weiterbildung für die richtige Zielgruppe!
Stellen Sie sich die Frage, für welchen Kundenkreis Sie vornehmlich arbeiten werden und welche Zertifizierung bei Ihren zukünftigen Auftraggebern den höchsten Bekanntsheitsgrad hat.
Ein fundierter Lehrgang, um Sachverständiger zu werden, sollte ein halbes Jahr nicht unterschreiten. Allerdings hört ein guter Sachverständiger auch während seiner Tätigkeit nie auf, sich stetig weiterzubilden.
Wer ein ernstes Interesse hat, Sachverständiger zu werden, sollte die Komplexität des Berufes als Sachverständiger nicht unterschätzen.
An den Sachverständigen werden enorme Anforderungen gestellt und wer Sachverständiger werden will, muss viele Kompetenzen aufweisen, die einem möglicherweise im ersten Step gar nicht bewusst sind.
Eine große Gefahr ist es, sich selbst zu überschätzen.
Wir möchten die Situation anhand der Eröffnung eines Restaurants verdeutlichen:
Sie dürfen in Deutschland, ohne jeglichen Nachweis, dass Sie eine Ausbildung zum Koch genossen haben, ein Restaurant eröffnen.
Auf Grund der Tatsache, dass Sie sehr gerne und gut kochen können und einige tolle Rezepte kennen, mit denen Sie Ihre Freunde und Familie regelmäßig begeistern, beschließen Sie ein Restaurant zu eröffnen. Sie bringen gutes Vorwissen mit und Ihre Fähigkeiten als (Hobby-) Koch sind nicht zu unterschätzen. Sie haben bereits viele Jahre in der heimischen Küche und sogar aushilfsweise bei diversen Feiern, wie Hochzeiten oder Geburtstagen gearbeitet und wissen, wie man ein Gericht perfekt zubereitet.
Da Ihnen jedoch nun der rechte Einstieg fehlt, würden Sie gerne doch lieber noch ein Seminar besuchen, um noch ein paar offene Fragen zu klären, bevor Sie Ihr Projekt in die Tat umzusetzen.
Sie schauen sich also um und finden die Möglichkeit, in einem Intensivseminar über ein verlängertes Wochenende ein paar Grundregeln zum Betrieb eines Restaurants zu erwerben. Sie erhalten eine Schulung darüber, wie man eine Speisekarte vom Layout her richtig gestaltet und Sie bekommen einen ersten Eindruck, wie viel Sie für ein Gericht verlangen dürfen. Außerdem erhalten Sie wertvolle Tips, wie Sie Ihr Restaurant einrichten sollten, damit sich Ihre Gäste in Ihrem Restaurant wohlfühlen. Perfekt, denn nach diesem Kurs erhalten Sie sogar noch die Möglichkeit, an einer Prüfung teilzunehmen und ein Zertifikat zu erlangen, mit dem es angeblich einfacher ist, eine Konzession zu beantragen.
Mit Ihren erworbenen Fähigkeiten eröffnen Sie nun Ihr Restaurant. Ihr Zertifikat glänzt eingerahmt an der Wand und Sie erwarten die ersten Gäste, die auch nicht lange auf sich warten lassen.
Klingt einfach, aber wie verhält es sich eigentlich mit den Hygienebestimmungen? Welche Anforderungen werden an die Küche gestellt? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten für Sie und Ihre Angestellten? Müssen Sie vegane Gerichte anbieten? Was ist mit etwaigen Kennzeichnungspflichten von Zutaten? Was ist bei der Einhaltung der Kühlkette zu beachten? Welche Pflichten und Rechte haben Ihre Gäste in Ihrem Restaurant? Das Problem: Das wurde Ihnen in Ihrem Crashkurs nicht vermittelt.
Beim dem Beruf des Sachverständigen verhält es sich im Prinzip ähnlich. Viele glauben, dass Sie auf Grund Ihrer profunden Berufspraxis auch leicht als Sachverständiger tätig werden können, unterschätzen aber dabei gerne die enormen Anforderungen an diesen Beruf.
Nicht falsch verstehen:
Ihre berufliche Erfahrung ist ein wichtiges Kriterium, um Sachverständiger zu werden, aber es ist eben lange nicht alles.
Die Gutachten eines Sachverständigen müssen stets korrekt und nachvollziehbar sein. Seine Recherchen müssen stimmig und seine Ergebnisse sachgerecht sein. Zudem muss sein Gutachten Normen-, Richtlinien- und Gesetzeskonform sein. Und hier sollte man sich keine falschen Hoffnungen machen. Sachverständiger wird man nicht über Nacht. Auch ein Intensivseminar ist keine hinreichende Basis für einen derart komplexen Beruf mit hoher Verantwortung und vergessen Sie Eines nicht:
Ein Sachverständiger haftet für seine Gutachten.
Je nach Schweregrad sogar für Leib und Leben von Geschädigten.
Ebenso wie ein Restaurantbetreiber sehr viele Richtlinien beachten muss, so hat ein Sachverständiger erhöhte Sorgfaltspflicht bei der Erstellung seiner Gutachten und wie so oft gilt auch hier:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Sachverständiger werden Sie nicht in drei Tagen!
Orientieren Sie sich nicht an Angeboten, bei denen Ihnen ein Intensivseminar in Verbindung mit einem Zertifikat offeriert wird. Sei ein solches Seminar noch so gut, kann es Ihnen dennoch nie eine fundierte Ausbildung zum Sachverständigen ersetzen. Es kann Ihnen lediglich einen entfernten Einblick in die komplexe Welt des Sachverständigen bieten.
Weiterbildung ist kostspielig. Software- und Schulungslizenzen, Dozentenhonorare und letztlich die Seminarorganisation sorgen auf den ersten Blick für nicht unerhebliche Kosten. So kann eine fundierte Weiterbildung, je nach Fachbereich, bis zu 10.000 Euro kosten. Hinzu kommen meist noch Kosten für Prüfungen und Tutorien durch tätige Sachverständige. Diese Kosten ähneln in weiten Teilen etwa den Kosten für eine Ausbildung zum Meister.
Allerdings ist eine Weiterbildung, je nach beruflicher Situation, sogar mit bis zu 100 % Kostenübernahme durch öffentliche Stellen, wie bspw. dem Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit oder im Falle der Arbeitslosigkeit durch das Jobcenter möglich. Nach einem Arbeitsunfall oder anderen Gründen, die eine körperlich harte Arbeit nicht mehr möglich machen, treten nicht selten auch die Deutsche Rentenversicherung sowie die Berufsgenossenschaften für die Weiterbildungskosten ein. Eine Anfrage bzgl. einer Förderung ist also umbedingt zu empfehlen.
Die einzelnen Fördermöglichkeiten haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Für wen eine Kostenübernahme durch eine Förderstelle nicht bewilligt wird, kann auf eine Finanzierung zurück greifen.
Bei der SV Akademie bspw. ist eine Weiterbildung zum Gutachter auf mehrere Raten aufteilbar, sodass die monatliche finanzielle Belastung unter 300 Euro bleiben kann.
Insgesamt muss den Kosten jedoch stets auch der mögliche Verdienst als Gutachter gegenübergestellt werden.
So viel verdient ein Sachverständiger
Gemäß einer Erhebung des VBI verdienen Sachverständige im Bauwesen bis zu
220 € je Auftragslage."Die betriebswirtschaftlich angemessene Vergütung des Sachverständigen im Bauwesen. Das JVEG sieht für den Sachverständigen im Bauwesen je nach Honorargruppe eine Vergütungzwischen 70 und 90 €/Stunde vor. Die Fachgruppe hat nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen den Stundensatz eines Sachverständigen im Bauwesen ermittelt und kommt hierbei zu einem Stundensatz von 141 bis 221 €/Stunde. Die Ermittlung des Stundensatzes beruht auf einem fiktiven Brutto-Jahresgehalt in Höhe von 60.000 bis 144.000 €, zuzüglich der dem Sachverständigen entstehenden Kosten mit Wagnis und Gewinn. Diese Zahlen basieren zumeinen auf einer Studie des VDI aus dem Jahre 2014, an der bundesweit rund 12.000 Ingenieure teilgenommen haben."
Sie werden auf der Suche nach der richtigen Weiterbildung immer wieder Angebote finden, die auf den ersten Blick günstig erscheinen, aber machen wir uns nichts vor: Sachverständiger wird man nicht in drei Tagen. Auch nicht in Sechs! Planen Sie für Ihre Weiterbildung also wenigstens ein halbes Jahr ein. Seien Sie auch nach der Weiterbildung stets bereit, sich weiterzubilden, denn ein Sachverständiger lernt nie aus.
Lassen Sie sich nicht durch die hohen Realkosten für die Weiterbildung abschrecken.
Die realen Weiterbildungskosten sind kein KO - Kriterium, denn wer als Sachverständger seriös und gut arbeitet, der holt diese Kosten schnell wieder rein.
Nach unserer Erfahrung genügen hierfür zumeist ca. 3 gutachterliche Aufträge.
Mit diesen Tips und der Bereitschaft, ernsthaft eine fundierte Weiterbildung wahrzunehmen, haben Sie eine gute Basis, seriös als Sachverständiger tätig zu werden und so in einem höchst lukrativen Beruf einzusteigen.
Für eine ausführliche Beratung bzgl. einer Weiterbildung, angepasst auf Ihre persönliche Situation, wird ein ca. 15 minütiges Beratungstelefonat empfohlen.
Karin Kauenberg
E-Mail: karin.kauenberg-NOSPAM-sv-akademie.de
Sprechzeiten: Mo-Fr 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Bis zu 100 % Förderung für Angestellte durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.