Teilnahmebedingungen

1. Begrifflichkeiten und Formulierungen

Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.

Die Sachverständigen Akademie Aachen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Urs Nießen, Aachener Str. 9 - 11 in 52428 Jülich, wird aus Gründen der Lesbarkeit im Folgenden „Akademie“ genannt. Wer gemäß jeweils geltendem Schulungsvertrag zur Teilnahme an Modulen der Akademie berechtigt ist, wird im Folgenden „der Teilnehmer“ genannt. Sollten mehrere Personen zur Teilnahme berechtigt sein, so sind stets alle Personen gemeint.

Ein Lehrgang besteht aus mehreren Modulen. Module können entweder aus den Modulbausteinen „Seminar“, „E-Learning“ oder aus beidem bestehen. Zu jedem Seminar werden Seminartermine angeboten. Welche Module zu welchem Lehrgang gehören, ist im jeweiligen Modulhandbuch der Lehrgänge geregelt.

Die Modulhandbücher unserer Lehrgänge in der Übersicht.

2. Anmeldung, Teilnahme und Umbuchung von Seminaren bzw. Seminarterminen

2.1 Sofern ein gültiger Schulungsvertrag besteht, so ist der im Schulungsvertrag genannte Teilnehmer berechtigt, an allen Modulbausteinen des im Schulungsvertrag genannten Lehrgangs jeweils genau einmal teilzunehmen.

2.2 Für die Teilnahme an einem Seminar zu einem bestimmten Seminartermin ist eine verbindliche Anmeldung durch den Teilnehmer erforderlich. Die Anmeldung zu Seminaren ist nur für Termine möglich, die innerhalb des im Schulungsvertrag genannten Schulungszeitraums angeboten werden. Dies gilt auch bei der Umbuchung von Seminaren.

2.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich selbstständig rechtzeitig zu Seminarterminen verbindlich anzumelden. Eine Anmeldung zu einem verfügbaren Seminartermin ist bis spätestens drei Werktage vor dem ersten Seminartag möglich.

2.4 Zur Teilnahme an den Modulen ist der Teilnehmer nur dann berechtigt, wenn er sich verbindlich angemeldet und eine Bestätigung der Anmeldung von der Akademie erhalten hat. Wurde ein Modul nicht innerhalb des Schulungszeitraums angemeldet oder wurde ein verbindlich angemeldeter Seminartermin, aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrgenommen, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Die vertraglichen Pflichten des betreffenden Schulungsvertrages bleiben dadurch unberührt.

2.5 Umbuchungen von Seminaren sind jederzeit, bis spätestens 5 Werktage vor Beginn des betreffenden Seminartermins, möglich. Umbuchungen bedürfen der Schriftform und sind nur auf einen alternativen Seminartermin des gleichen Seminars möglich, wenn dieser Seminartermin ebenfalls innerhalb des Schulungszeitraums liegt.

2.6 Sofern ein verbindlich angemeldeter Seminartermin, aus welchen Gründen auch immer, nicht durch den Teilnehmer wahrgenommen werden kann und eine Umbuchung innerhalb des Schulungszeitraums nicht möglich ist, hat der Teilnehmer die Möglichkeit, den versäumten Lehrstoff im Homeoffice unter Verwendung der im E-Learning zur Verfügung gestellten Lehrunterlagen selbstständig nachzuarbeiten. Der Lehrauftrag der Akademie gilt damit ebenfalls als erfüllt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen,

dass die Berechtigung zur Teilnahme an angestrebten externen Prüfungen und Hausübungen durch Nichtteilnahme an Seminarterminen gefährdet sein kann, sofern gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung Anwesenheitspflicht zu einem Seminartermin als Prüfungsvoraussetzung gilt. Hier ist zwischen der Erfüllung des Lehrauftrages durch die Akademie und der Zulassung zu Prüfungen durch externe Prüfungsinstitutionen klar zu differenzieren.

3. Anmeldung, Teilnahme und Zugriffsrechte für das E-Learning

Der Teilnehmer ist berechtigt, an den oben genannten Modulen innerhalb des Schulungszeitraums teilzunehmen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich selbstständig zu Seminarterminen der genannten Module verbindlich anzumelden. Bei Übernahme der Kosten durch Kostenträger ist der Teilnehmer verpflichtet die ausgewählten Seminartermine dem Kostenträger | den Kostenträgern mitzuteilen.

Unmittelbar zu Beginn des Schulungsvertrags wird das E-Learning zu den genannten Modulen von der Akademie in dem Benutzeraccount des Teilnehmers freigeschaltet.

Das E-Learning zu den genannten Modulen kann nach Beendigung des Schulungszeitraums für weitere sechs Monate kostenfrei genutzt werden.

4. Absage | Ausfall und Verlegung von Bildungsmaßnahmen, Wechsel von Dozenten | Tutoren

Die Akademie behält sich vor, Seminartermine wegen zu geringer Nachfrage bzw. einer Teilnehmerzahl von weniger als acht Teilnehmern bis spätestens 14 Tage vor dem geplanten Seminartermin oder aus sonstigen wichtigen, von der Akademie nicht zu vertretenen Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Dozenten, höhere Gewalt) abzusagen. In diesem Fall ist die Akademie verpflichtet, innerhalb des Schulungszeitraums einen Ersatztermin anzubieten. Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Akademie vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.

Soweit der Gesamtzuschnitt und die Qualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt werden, berechtigen der Wechsel von Dozenten bzw. Tutoren und Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes.

5. Ausschluss von der Teilnahme | Voraussetzungen für die Teilnahme

Die Akademie ist berechtigt, den Teilnehmer in besonderen Fällen wie z. B. Zahlungsverzug, Störung einer Veranstaltung oder des Betriebsablaufs, soweit diese die Durchführung der Weiterbildung gefährden, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall als Schadenersatz das volle Teilnahmeentgelt zu zahlen. Hiervon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche der Akademie.

6. Haftung

Die Akademie haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Weiterbildung ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Akademie oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

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