Zertifikate von PersCert TÜV dokumentieren glaubhaft und nachhaltig die Handlungskompetenz der durch TÜV Rheinland zertifizierten Personen.
In der Weiterbildungsbranche ist es üblich, dass Prüfungen alleine vom Weiterbildungsanbieter abgenommen werden. Durch ein Personenzertifizierungsverfahren von PersCert TÜV wird eine strikte Trennung von Lehre und Prüfung vorgenommen. Die Ergebnisse sind neutral und aussagekräftig. Die Schulungen werden dadurch noch einmal aufgewertet.
Kompetenznachweis über fundierte Kenntnisse zur Sachverständigentätigkeit mit Spezialisierung auf ein oder mehrere Fachgebiete.
Berufliche Vorbildung
Eine abgeschlossene Ausbildung als Architekt, Bauingenieur, Meister oder Techniker des jeweiligen Bauhandwerks oder vergleichbarer Abschluss oder ein Berufsabschluss als Geselle des jeweiligen Bauhandwerkes mit mindestens 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
Empfohlene Voraussetzungen
Für die Gutachtertätigkeit ist neben der formalen Zugangsvoraussetzung eine profunde praktische Vorerfahrung in Bezug auf Material und Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik Voraussetzung.
Zur Auffrischung und Hilfestellung wird im Rahmen der Lehrgänge zu allen Modulen je ein Vor- bzw. Auffrischungskurs zu Material und Bauausführung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Form von E-Learning-Kursen bereitgestellt. Die Durcharbeitung der Unterlagen ist zu empfehlen. Bei Unsicherheit über die persönliche Erfahrung empfehlen wir die Nutzung der MultipleChoice - Tests zur individuellen Überprüfung des persönlichen Knowhows im Rahmen des Lehrgangs.
Erforderliche Weiterbildung
Die Teilnahme am jeweils für den Fachbereich angebotenen Lehrgang
Alle angebotenen Lehrgänge in der
Lehrgangsübersicht
Die Prüfung besteht aus 3 Teilen
Teil 1: Theoretische Prüfung
80% MultipleChoice und 20% offenen Fragen
Teil 2: Die Erstellung eines Mustergutachtens
sowie dessen Bewertung durch einen sachverständigen Prüfer des TÜV Rheinland
Teil 3: Das Fachgesprach
Verteidigung des vorher erstellten Gutachtens vor einem Prüfungsausschuss
Genaue Informationen zum Prüfverfahren und der Zulassung sind den Prüfungsordnungen zu entnehmen.
Der Gutachter ist zur Feststellung der Handlungskompetenz Rezertifizierungspflichtig.
Die Rezertifizierung erfolgt alle 3 Jahre!
Bis zu 100 % Förderung für Angestellte durch den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.