Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unternehmen mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG die ideale Möglichkeit, ihre Belegschaft gezielt für die Zukunft fit zu machen. So stellen Unternehmen sicher, dass ihre Mitarbeitenden für die Herausforderungen der Zukunft bestens qualifiziert sind und die Organisationen wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben. Die SV Akademie ist zugelassener Maßnahmenträger. Damit fallen alle Lehrgänge in Bezug auf die Weiterbildung zum Gutachter unter "§82 SGB III - Sonstige berufliche Weiterbildung" und somit mit einem Bildungsgutschein förderbar.
Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Die Höhe der Maximalen Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße.
* Den Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhält der Arbeitgeber als Ausgleich für Fehlzeiten zu Gunsten der Weiterbildung.