Qualifizierungsoffensive Weiter.Bildung

Weiterbildung für Angestellte

Bei Antragsstellung durch den Arbeitgeber

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Unternehmen mit der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG die ideale Möglichkeit, ihre Belegschaft gezielt für die Zukunft fit zu machen. So stellen Unternehmen sicher, dass ihre Mitarbeitenden für die Herausforderungen der Zukunft bestens qualifiziert sind und die Organisationen wettbewerbs- und zukunftsfähig bleiben. Die SV Akademie ist zugelassener Maßnahmenträger. Damit fallen alle Lehrgänge in Bezug auf die Weiterbildung zum Gutachter unter "§82 SGB III - Sonstige berufliche Weiterbildung" und somit mit einem Bildungsgutschein förderbar.

Ihre Vorteile im Überblick

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Mitarbeitenden weiterbilden.

Bis zu 100% Kostenübernahme möglich
Bis zu 75% Zuschuss zum Arbeitsentgelt*
Sammelanträge möglich

Wie wir Sie unterstützen können:

Im ersten Schritt empfehlen wir Ihnen, ein unverbindliches und kostenloses Beratungsgespräch mit uns zu vereinbaren. Gemeinsam klären wir alle Fragen rund um unser Weiterbildungsangebot sowie das weitere Vorgehen hin zur erfolgreichen Förderung.

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Weitere Kontaktmöglichkeiten für Ihre Fragen:

Rufen Sie uns gerne an: 02461 981810

Oder schreiben Sie uns eine Mail an: info@sv-akademie.de

Finanzielle Förderung

Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden. Die Höhe der Maximalen Förderung ist abhängig von der Betriebsgröße.

Kleinunternehmen

Unter 50 Mitarbeiter:innen

Bis zu 100% Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 75% Zuschuss zum Arbeitsentgelt*

Mittelständige Unternehmen

Unter 500 Mitarbeiter:innen

Bis zu 50% Erstattung der Lehrgangskosten sowie bis zu 50% Zuschuss zum Arbeitsentgelt*

Großbetriebe

Ab 500 Mitarbeiter:innen

Bis zu 25% Erstattung der Lehrgangskosten bis zu 25% Zuschuss zum Arbeitsentgelt*

* Den Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhält der Arbeitgeber als Ausgleich für Fehlzeiten zu Gunsten der Weiterbildung.

 


Förderfähige Lehrgänge

Für diese Lehrgänge ist eine Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit möglich