Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung machen wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter finanziell mit einem Bildungsgutschein unterstützen.
Für einen positiven Förderbescheid muss hinreichend argumentiert werden, dass eine der beiden Begründungen vorliegt:
Folgende Ausgaben rund um die Weiterbildung können grundsätzlich erstattet werden*
Bei Vorlage eines Bildungsgutscheins rechnet die SV Akademie die Kosten für den Lehrgang, sowie Hausübung und Prüfung direkt mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Diese werden dann zu 100% übernommen.
In den Lehrgängen der SV Akademie sind bereits alle notwendigen Lernmittel enthalten, die Sie für die Weiterbildung benötigen. Darüber hinaus fallen keine weiteren Kosten an.
Es ist möglich eine Kostenerstattung für Kinderbetreuung zu erhalten, sodass Sie sich voll umfänglich auf die Fortbildung konzentrieren können.
Die Weiterbildung ist bei der SV Akademie zu 100% online. Daher fallen keine Fahrt- oder Unterbringungskosten an.
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter auf. Sie werden anschließend von uns zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Den Termin können Sie online anfragen oder uns nach erfolgter Beratung bereits die erforderlichen Informationen zu der beruflichen Weiterbildung zukommen lassen:
Im Termin besprechen Sie Ihre beruflichen Weiterbildungspläne mit Ihrer Ansprechperson. Diese prüft, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen. Ist das der Fall, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.
Entscheiden Sie sich für einen Lehrgang. Alle Lehrgänge der SV Akademie sind mit einem Bildungsgutschein förderfähig. Ein Übersicht zu unserem Lehrgangsangebot finden Sie hier.
Idealerweise bringen Sie bereits alle Nachweise zum Beratungsgespräch mit. Für die Beantragung eines Bildungsscheins benötigen Sie:
Alle notwendigen Unterlagen können Sie hier herunterladen:
* Welche Kosten in Ihrem Fall übernommen werden obliegt der Entscheidung Ihrer Sachbearbeiterin, bzw. Ihres Sachbearbeiters der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters. Wird Ihre berufliche Weiterbildung gefördert, übernimmt Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter außerdem bestimmte Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- und Unfallversicherung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt Förderung der beruflichen Weiterbildung.
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