Sie sind arbeitssuchend oder arbeitslos?
Dann nutzen Sie für die Ihre Weiterbildung einen Bildungsgutschein. Dadurch rechnen wir direkt mit dem Kostenträger ab, während Sie sich voll umfänglich Ihre Weiterbildung konzentrieren. Während der gesamten Maßnahmendauer sind Ihre Leistungen gesichert.
Bei Vorlage eines Bildungsgutscheins rechnet die SV Akademie die Kosten für den Lehrgang, sowie Hausübung und Prüfung direkt mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Diese werden dann zu 100% übernommen. Im Rahmen unseres Angebots sind zudem alle notwendigen Lernunterlagen enthalten. Es kommen auch keine weiteren Kosten für zusätzliches Lernmaterial auf Sie zu.
Im Rahmen eines Bildungsgutscheins besteht bei vorzeitiger Wiedereingliederung ins Berufsleben ein Sonderkündigungsrecht für den Kostenträger. Das bedeutet, dass Sie diesem Fall zunächst die Maßnahme unterbrochen wird. Es ist jedoch möglich den Lehrgang zu beenden, wenn die Differenzkosten entweder selbst oder durch Dritte getragen werden. Mögliche Strategien bei Wiederaufnahme eines Berufs könnten somit sein, dass entweder der neue Arbeitgeber die Differenzkosten für die Beendigung der Maßnahme trägt oder Sie strategisch mit dem Beginn der neuen Arbeitstelle warten, bis der Lehrgang beendet ist.
Im Falle dessen, dass die Weiterbildung aus schwerwiegenden Gründen, bspw. Krankheit unterbrochen werden muss, gilt der Lehrgang zunächst als abgebrochen. Jedoch ist es möglich nach der Genesung durch erneute Ausstellung eines Bildungsgutscheins den Lehrgang innerhalb von zwei Jahren fortzusetzen. Die bis dahin erarbeiteten Lehrgangsinhalte werden Ihnen bei der Wiederaufnahme anerkannt.
In der Regel werden die Lehrgänge bei Arbeitslosen, bzw. Arbeitssuchenden im Rahmen einer Vollzeitmaßnahme bewilligt. Das bedeutet, dass Ihnen seitens Ihres Kostenträgers für die Fortbildung der kürzest mögliche Zeitrahmen gewährt wird. Dies enspricht bei der Angabe der Regelstudienzeiten an den Lehrgängen die linke der beiden Zeitangaben. Wenn die Regelstudienzeit für einen Lehrgang bspw. mit 3-7 Monaten angegeben ist, dann gewährt Ihnen der Kostenträger 3 Monate für die Durchführung. Sollten Sie die Weiterbildung in dieser Zeit nicht rechtzeitig beenden können, weil Sie bspw. eine Hausübung nicht im ersten Versuch bestanden, haben benötigen Sie zur Verlängerung der Maßnahme einen weiteren Bildungsgutschein. Sie können mit dem Sachbearbeiter besprechen, ob Ihnen auch längere Laufzeiten bereits vorab genehmigt werden. Dies muss dann auf dem Bildungsgutschein ensprechend eingetragen werden. Aber keine Sorge, die Lehrgangsdauer ist so berechnet, dass Sie - sofern Sie sich an den angegebenen Zeitplan halten - alles gut schaffen können. Auf unserer Lernplattform sehen Sie genau, bis wann welcher Kurs bearbeitet sein muss, bis wann spätestens Hausübungen eingereicht sein müssen, etc. Außerdem werden Sie vom System automatisch informiert, wenn Sie vom Zeitplan abweichen.