Sie sind aktuell arbeitssuchend oder arbeitslos?
Nutzen Sie für Ihre Fortbildung einen Bildungsgutschein. Wir bieten Ihnen eine große Auswahl an förderfähigen Lehrgängen. Mit unserem modernen E-Learning-Konzept lernen Sie flexibel und effizient – Schritt für Schritt begleitet durch unsere interaktive Lernplattform. 100 % E-Learning für Ihre berufliche Weiterentwicklung.
Wir rechnen direkt mit dem Kostenträger ab, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre berufliche Weiterbildung konzentrieren können. Während der gesamten Maßnahmendauer sind Ihre Leistungen gesichert.
Bei Vorlage eines Bildungsgutscheins rechnet die SV Akademie die Kosten für den Lehrgang, sowie Hausübung und Prüfung direkt mit der Bundesagentur für Arbeit ab. Diese werden dann zu 100% übernommen. Im Rahmen unseres Angebots sind zudem alle notwendigen Lernunterlagen enthalten. Es kommen auch keine weiteren Kosten für zusätzliches Lernmaterial auf Sie zu.
Im Rahmen eines Bildungsgutscheins besteht bei vorzeitiger Wiedereingliederung ins Berufsleben ein Sonderkündigungsrecht für den Kostenträger. Das bedeutet, dass Sie diesem Fall zunächst die Maßnahme unterbrochen wird. Es ist jedoch möglich, den Lehrgang zu beenden, wenn die Differenzkosten entweder selbst oder durch Dritte getragen werden. Mögliche Strategien bei Wiederaufnahme eines Berufs könnten somit sein, dass entweder der neue Arbeitgeber die Differenzkosten für die Beendigung der Maßnahme trägt oder Sie strategisch mit dem Beginn der neuen Arbeitsstelle warten, bis der Lehrgang beendet ist.
Im Falle dessen, dass die Weiterbildung aus schwerwiegenden Gründen, bspw. Krankheit unterbrochen werden muss, gilt der Lehrgang zunächst als abgebrochen. Jedoch ist es möglich, nach der Genesung durch erneute Ausstellung eines Bildungsgutscheins den Lehrgang innerhalb von zwei Jahren fortzusetzen. Die bis dahin erarbeiteten Lehrgangsinhalte werden Ihnen bei der Wiederaufnahme anerkannt.
In der Regel werden die Lehrgänge für Arbeitslose bzw. Arbeitssuchende im Rahmen einer Vollzeitmaßnahme bewilligt. Das bedeutet, dass Ihr Kostenträger für die Fortbildung den kürzest möglichen Zeitrahmen vorgibt. Dies entspricht bei den angegebenen Regelstudienzeiten der linken der beiden Zeitangaben. Wenn die Regelstudienzeit für einen Lehrgang beispielsweise mit 3–7 Monaten angegeben ist, bewilligt der Kostenträger in der Regel 3 Monate für die Durchführung.
Sollten Sie den Lehrgang in dieser Zeit nicht abschließen können – etwa weil Sie eine Hausübung nicht im ersten Versuch bestanden haben – benötigen Sie zur Verlängerung der Maßnahme einen neuen Bildungsgutschein. Sie können mit Ihrem Sachbearbeiter vorab besprechen, ob Ihnen eine längere Laufzeit genehmigt werden kann. In diesem Fall muss die entsprechende Dauer auf dem Bildungsgutschein vermerkt werden.
Aber keine Sorge: Die Lehrgangsdauer ist so berechnet, dass Sie den Kurs gut innerhalb der vorgesehenen Zeit abschließen können, sofern Sie sich an den empfohlenen Zeitplan halten. Auf unserer Lernplattform sehen Sie genau, bis wann welche Module bearbeitet und bis wann Hausübungen eingereicht werden müssen. Zudem informiert Sie das System automatisch, wenn Sie vom Zeitplan abweichen.